Welche Fahrzeuge sind konkret betroffen?
Maßgeblich ist das zulässige Höchstgewicht des Fahrzeugs beziehungsweise der Fahrzeugkombination — bei Anhängerbetrieb wird das zulässige Höchstgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger addiert. Betroffen sind demnach:
- Transporter und Kastenwagen (z. B. Sprinter-Klasse) über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Einsatz
- Kleintransporter-Anhänger-Kombinationen, die gemeinsam die 2,5-Tonnen-Grenze überschreiten
- Fahrzeuge, die auch nur gelegentlich für grenzüberschreitende Transporte oder Kabotage genutzt werden
Was bedeutet das für den Fuhrpark?
Für Fuhrparkleiter ergeben sich mehrere neue Aufgaben:
- Ausrüstung
- : Einbau eines Smart Tachografen GEN2 V2 durch eine zertifizierte Werkstatt
- Fahrerkarten
- : Ausstattung des Fahrpersonals mit gültigen Fahrerkarten
- Unternehmenskarte
- : Beschaffung einer gültigen Unternehmenskarte
- Datenmanagement
- : Regelmäßiger Download und revisionssichere Archivierung der Fahrzeug- und Fahrerkartendaten
- Schulung
- : Einweisung der Fahrer (Bedienung und rechtliche Pflichten) und der Disponenten (Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals)
- Prozesse
- : Der eingesetzte Verkehrsleiter muss die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Fuhrpark sicherstellen, überwachen und dokumentieren
Details zur Nachrüstung finden Sie im Bereich Umsetzung & Technik, insbesondere auf der Seite Ablauf & Kosten der Nachrüstung.
Pkw mit Anhänger
Auch klassische Pkw und SUVs können betroffen sein, wenn sie gewerblich zur Güterbeförderung mit Anhänger eingesetzt werden und die Kombination die relevante Gewichtsgrenze übersteigt. Da viele Pkw technisch nicht ohne Weiteres mit einem Tachografen nachrüstbar sind, empfiehlt sich hier eine frühzeitige Abstimmung mit dem Fahrzeughersteller oder einer spezialisierten Werkstatt.
Nicht jedes Fahrzeug in diesem Gewichtsbereich ist automatisch betroffen. Wird ein Fahrzeug im Werkverkehr eingesetzt und ist Fahren nicht die Haupttätigkeit, kann eine Ausnahme greifen — und zwar ohne Kilometerbegrenzung. Details auf der Seite Handwerker & Werkverkehr.
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