Fristen & Termine

    Fahrtenschreiberpflicht ab 1. Juli 2026: Alle Fristen im Überblick

    Die Einführung des intelligenten Fahrtenschreibers (Smart Tacho) erfolgte nicht in einem Schritt, sondern stufenweise über mehrere Etappen des EU-Mobilitätspakets. Der 1. Juli 2026 ist die letzte und für leichte Nutzfahrzeuge wichtigste Etappe.

    Zeitstrahl

    Die wichtigsten Fristen

    1. 15. Juni 2019 — Pflicht für Neuzulassungen (GEN1)Seit diesem Datum werden alle neu zugelassenen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen serienmäßig mit dem Smart Tachografen der 1. Generation (GEN1) ausgeliefert.
    2. 21. August 2023 — Pflicht für Neuzulassungen (GEN2)Seit diesem Datum werden alle neu zugelassenen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen serienmäßig mit dem Smart Tachografen der 2. Generation (GEN2) ausgeliefert.
    3. 31. Dezember 2024 — Austausch analoger/älterer digitaler GeräteBestandsfahrzeuge über 3,5 Tonnen im internationalen Verkehr mit analogem oder digitalem Tachografen der ersten Generation mussten bis zu diesem Termin mit einem Smart Tachografen GEN2 V2 nachgerüstet werden.
    4. 31. Dezember 2024 — Erweiterte MitführpflichtSeit diesem Datum müssen Fahrer Nachweise über Arbeits-, Lenk-, Bereitschafts- und Ruhezeiten für den aktuellen Tag sowie die vorausgehenden 56 Tage mitführen.
    5. 18. August 2025 — Ende der Übergangsfrist GEN1Fahrzeuge über 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr, die noch mit der ersten Generation (GEN1) des Smart Tachografen ausgestattet waren, mussten bis zu diesem Termin auf einen Smart Tachografen GEN2 V2 umgerüstet sein.
    6. 1. Juli 2026 — Ausweitung auf Fahrzeuge ab 2,5 TonnenAb diesem Stichtag gilt die Pflicht zum Einbau und zur Nutzung eines Smart Tachografen GEN2 V2 auch für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 bis 3,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden gewerblichen Verkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden.
    Was gilt danach unverändert

    Nationaler Verkehr bleibt unberührt

    Für den ausschließlich nationalen Verkehr ändert sich durch diese EU-weite Regelung grundsätzlich nichts (Ausnahme: Norwegen). Hier bleiben die jeweiligen nationalen Vorschriften (in Deutschland die Fahrpersonalverordnung) maßgeblich.

    Warum jetzt handeln

    Werkstätten sind bereits stark ausgelastet

    Der Stichtag ist verstrichen — Werkstätten verzeichnen entsprechend hohe Auslastung. Wer die Nachrüstung noch nicht begonnen hat, riskiert akute Terminengpässe und im schlimmsten Fall Fahrzeugstilllegung bei der nächsten Kontrolle. Details zum praktischen Vorgehen finden Sie in unserem Akut-Fahrplan.

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    Betrifft Sie eine dieser Fristen?

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