Das kann bei Verstößen drohen
- Bußgelder gegen Fahrer und/oder Unternehmen
- Stilllegung des Fahrzeugs, insbesondere an Grenzübergängen
- Im wiederholten oder schweren Fall: Entzug von Transportgenehmigungen
Die Höhe der Bußgelder bei Verstößen gegen die Tachografenpflicht oder der Lenk- und Ruhezeitpflicht wird im jeweiligen nationalen Recht festgelegt und unterscheidet sich zwischen den EU-Mitgliedstaaten teils erheblich — sowohl in der Höhe als auch in der Systematik. Verlässliche Auskunft gibt der jeweilige nationale Bußgeldkatalog beziehungsweise Ihre zuständige Kammer.
Ein Blick auf einzelne Länder verdeutlicht die Bandbreite:
- Deutschland
- : Fahren ohne Fahrerkarte — bis zu 250 € je 24-Stunden-Zeitraum. Überschreitung der täglichen Lenkzeit (9-Stunden-Grenze um mehr als 2 Std.) — bis zu 150 € bei Fahrlässigkeit, bis zu 300 € bei Vorsatz.
- Frankreich
- : Lenk- und Ruhezeitverstöße gestaffelt nach Schwere — bis zu 450 €, 750 € oder 1.500 € (dieselbe Überschreitung wie im deutschen Beispiel kostet in Frankreich bereits bis zu 1.500 €). Bei besonders schweren bzw. vorsätzlichen Verstößen (z. B. Manipulation der Aufzeichnungen) bis zu 30.000 € (zusätzlich Freiheitsstrafe möglich).
- Belgien
- : Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten — bis zu 10.000 € (zusätzlich oder alternativ mit Freiheitsstrafe von 8 Tagen bis 6 Monaten). Überschreitung der täglichen Lenkzeit — bis zu 1.600 €.
- Spanien
- : Bei schwerwiegenden Verstößen sind neben Bußgeldern auch Freiheitsstrafen vorgesehen.
Grenzüberschreitender Verkehr und Kabotage
Gerade im grenzüberschreitenden Verkehr und bei Kabotagefahrten (dem innerstaatlichen Güterverkehr durch ein ausländisches Unternehmen ohne Sitz oder Niederlassung im jeweiligen Land) ist mit verstärkten Kontrollen zu rechnen, insbesondere in den ersten Monaten nach Einführung der neuen Regelung für die Fahrzeugklasse über 2,5 und bis 3,5 Tonnen. Behörden richten ihr Kontrollaugenmerk erfahrungsgemäß besonders auf neu regulierte Fahrzeuggruppen.
So schützen Sie sich
Der wirksamste Schutz: korrekt ausgerüstete Fahrzeuge, geschultes Fahrpersonal und sorgfältig dokumentierte Ausnahmen. Die konkreten Schritte dazu zeigt unser Akut-Fahrplan im Bereich Umsetzung & Technik.
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