Für u. a. Logistikunternehmen, Speditionen und Kurierfahrten bedeutet das: Wer mit Fahrzeugen über 2,5 bis 3,5 Tonnen grenzüberschreitend Güter transportiert oder Kabotage betreibt und den Stichtag verpasst hat, muss jetzt zügig handeln — bei Kontrollen zählt ab sofort nur noch der aktuelle Stand von Ausstattung, Prozessen und Nachweisen. Damit sind erstmals auch viele Transporter, Sprinter und leichte Nutzfahrzeuge, aber auch Pkw mit Anhänger betroffen, die bislang ohne Fahrtenschreiber unterwegs sein durften.
Neue Regeln über 2,5 Tonnen
Rechtsgrundlage der Neuregelung sind die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und die Verordnung (EU) Nr. 165/2014, angepasst durch das EU-Mobilitätspaket I. Seit dem 1. Juli 2026 gilt:
- Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden, benötigen einen digitalen Tachografen der neuesten Generation (Smart Tacho GEN2 V2).
- Die Fahrer dieser Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten.
- Ausnahmen bestehen unter anderem für den Werkverkehr — und zwar ohne Kilometerbegrenzung —, sofern das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt.
Für rein national eingesetzte Fahrzeuge ändert sich durch diese EU-Regelung zunächst nichts (Ausnahme: Norwegen) — hier greifen weiterhin die nationalen Vorschriften (in Deutschland z. B. die Fahrpersonalverordnung).
Drei Gruppen im Fokus
- Spediteure und Logistikunternehmen
- mit Transportern und Kleintransportern (2,5–3,5 t) im internationalen Verkehr.
- Handwerksbetriebe
- , die grenzüberschreitend Material oder Ausrüstung transportieren und nicht unter die Ausnahmeregelung fallen.
- Unternehmen mit Pkw-Anhänger-Kombinationen
- , die die 2,5-Tonnen-Grenze überschreiten.
Detaillierte Informationen zu Ihrer Fahrzeugklasse finden Sie auf den Detailseiten zu Transportern und Kleintransportern sowie zu Handwerkern und Werkverkehr.
Die wichtigsten Etappen auf einen Blick
- 2019 — Smart Tacho GEN1 für Neuzulassungen
- 2023 — Smart Tacho GEN2 für Neuzulassungen
- 2024 — Austausch Altgeräte
- 2025 — Ende Übergangsfrist GEN1 → GEN2 V2
- 2026 — Pflicht ab 2,5 t
Die Einführung des Smart Tachografen erfolgte bereits stufenweise seit 2019 (GEN1) und 2023 (GEN2). Der 1. Juli 2026 ist die letzte und für viele Unternehmen wichtigste Frist. Die vollständige Chronologie finden Sie auf unserer Seite zu Fristen & Terminen.
Was jetzt zu tun ist
Im Kern geht es um vier Punkte: Fuhrpark prüfen, Ausnahmen klären, Nachrüstung priorisieren und Datenprozesse einrichten. Die konkreten Handlungsschritte mit allen Details finden Sie in unserem Akut-Fahrplan.
Mehr zur praktischen Umsetzung finden Sie im Bereich Umsetzung & Technik, mehr zu den Risiken bei Nichteinhaltung im Bereich Konsequenzen & Bußgelder.